Was ist die CSRD? Ein Leitfaden zu Anforderungen, Geltungsbereich und Compliance

Was ist die CSRD? Ein Leitfaden zu Anforderungen, Geltungsbereich und Compliance

Was ist die CSRD?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive  (CSRD) ist eine EU-Richtlinie. Sie verpflichtet Unternehmen in der EU sowie Unternehmen außerhalb der EU mit nennenswerter Geschäftstätigkeit in der EU, darüber zu berichten, wie sich ihr Geschäft auf Mensch und Umwelt auswirkt und wie Nachhaltigkeitsfaktoren wiederum ihre Geschäftstätigkeit und ihre Ergebnisse beeinflussen.

Die CSRD ersetzt und erweitert die Non-Financial Reporting Directive (NFRD): Der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen wird deutlich größer, und die Angaben müssen detaillierter und einheitlicher sein. 

Zentral für die Richtlinie ist das Konzept der doppelten Wesentlichkeit. Unternehmen müssen sowohl darlegen, wie Nachhaltigkeitsthemen ihre finanzielle Lage beeinflussen (finanzielle Wesentlichkeit), als auch, wie sich ihre Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft auswirkt (Wesentlichkeit der Auswirkungen).

Darüber hinaus verschärft die CSRD die Prüfungsanforderungen, verpflichtet Unternehmen zur Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und verankert die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht.

Nach der CSRD müssen alle Angaben von einer unabhängigen dritten Partei geprüft werden, zunächst mit „begrenzter Prüfungssicherheit“ und später mit „hinreichender Prüfungssicherheit“.

Warum wurde die CSRD eingeführt?

Mit der CSRD sollen Nachhaltigkeitsdaten in der gesamten EU transparenter, vergleichbarer und verlässlicher werden. Nur so können Stakeholder wie Investoren, Analysten, politische Entscheidungsträger und Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen und Unternehmen für ihre Praktiken in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) in die Verantwortung nehmen. Durch eine einheitliche, hochwertige Nachhaltigkeitsberichterstattung soll die CSRD das Handeln von Unternehmen mit den ehrgeizigen Klima-, Umwelt- und Sozialzielen der EU in Einklang bringen und den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft unterstützen.

Den Anstoß für die CSRD gab eine Bewertung des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2021, die mehrere Schwächen der inzwischen durch die CSRD ersetzten NFRD aufzeigte. Dazu gehörte ein Mangel an einheitlichen und vergleichbaren Daten, der es Stakeholdern erschwerte, die Nachhaltigkeitsleistung zuverlässig zu beurteilen.

Hier setzt die CSRD an: Sie verbessert den Offenlegungsprozess, damit ESG-Daten verlässlicher und leichter verständlich werden. Außerdem verschafft sie einen breiteren Zugang zu wesentlichen Nachhaltigkeitsinformationen, denn die Berichtspflicht wird auf einen größeren Kreis von Unternehmen ausgeweitet, darunter auch börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen.

Wer muss die CSRD erfüllen?

Die Richtlinie gilt für rund 50.000 Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU, die zwischen 2025 und 2029 schrittweise mit der Berichterstattung beginnen.

Kurz zusammengefasst gehören dazu:

  1. Unternehmen, die bereits unter die NFRD fallen. (Berichterstattung 2025 für das Geschäftsjahr 2024)‍
  2. Große börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen, die bisher nicht unter die NFRD fielen, aber zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
    • Nettoumsatzerlöse über 50 Mio. €
    • Bilanzsumme über 25 Mio. €
    • Im Jahresdurchschnitt mehr als 250 Beschäftigte
      (Berichterstattung 2026 für das Geschäftsjahr 2025)‍
  3. An einem regulierten EU-Markt notierte KMU (ohne Kleinstunternehmen); für sie gelten während einer Übergangszeit vereinfachte Berichtspflichten  (Berichterstattung 2027 für das Geschäftsjahr 2026)‍
  4. Große Unternehmen aus Drittstaaten, die über eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der Europäischen Union in den letzten beiden aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren jeweils mehr als 150 Mio. € Umsatz in der EU erzielt haben. (Berichterstattung 2029 für das Geschäftsjahr 2028)

Weitere Details finden Sie hier und hier. 

So müssen Unternehmen nach der CSRD berichten

Nach der CSRD müssen Unternehmen auf Grundlage der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) über ein breites Spektrum an Nachhaltigkeitsthemen berichten. Die ESRS legen fest, mit welchen Kennzahlen und Methoden Unternehmen ihre Auswirkungen und Risiken in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) offenlegen, und sorgen so für einheitliche und branchenübergreifend vergleichbare Nachhaltigkeitsangaben. Nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit müssen Unternehmen darlegen, wie Nachhaltigkeitsthemen sie selbst betreffen und wie sich ihre Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft und Umwelt auswirkt.

Alle Unternehmen, die unter die CSRD fallen, müssen die allgemeinen Standards einhalten. Ob bestimmte einzelne Angaben erforderlich sind, kann jedoch von der Wesentlichkeitsanalyse des Unternehmens abhängen. So bleibt die Berichterstattung relevant und konzentriert sich auf die ESG-Themen, die für die Geschäftstätigkeit und die Stakeholder des Unternehmens am wichtigsten sind. Der verpflichtende Charakter der Standards soll Nachhaltigkeitsberichte einheitlich und vergleichbar machen und damit Transparenz und Rechenschaft der berichtspflichtigen Unternehmen stärken.

Die ESRS-Angaben im Überblick

ESRS-Standards

Es gibt 12 sektorunabhängige ESRS-Standards: 2 übergreifende Standards und 10 themenbezogene Standards zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung (ESG). Gemeinsam bilden sie die Grundlage für eine belastbare Nachhaltigkeitsberichterstattung, anhand derer Stakeholder die ESG-Leistung eines Unternehmens und seinen Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen der EU beurteilen können.

ESRS S1 mit dem Schwerpunkt „Eigene Belegschaft“ ist ein zentraler Bestandteil der sozialen Standards und behandelt Themen wie Vielfalt in der Belegschaft, faire Löhne und Arbeitsbedingungen.  

Für Mensch und Maschine lesbare Berichte

Wichtig: Die CSRD schreibt vor, dass Unternehmen ihre Berichte im XHTML-Format erstellen, damit sie zugänglich und für Menschen lesbar sind. In diesen XHTML-Berichten müssen zentrale Datenpunkte mit XBRL (eXtensible Business Reporting Language) ausgezeichnet werden. Die maschinenlesbaren XBRL-Tags werden dabei in die XHTML-Struktur eingebettet. So lassen sich Daten automatisiert auslesen und analysieren, während der Bericht für Stakeholder gut lesbar bleibt.

Prüfbar

Die Angaben müssen außerdem prüfbar sein. Das bedeutet: Sowohl die berichteten Daten als auch die Prozesse, mit denen sie erhoben und verwaltet werden, müssen überprüfbaren Standards genügen. Methoden, Datenerhebungssysteme und interne Kontrollen müssen so transparent und belastbar sein, dass sie der Prüfung durch externe Prüfer standhalten, ähnlich wie bei der Prüfung von Jahresabschlüssen.

Herausforderungen bei der Datenerhebung

Bei der Umsetzung der CSRD kann es für Organisationen aufwendig sein, die Daten für die konkreten Offenlegungspflichten zusammenzutragen.

Eine aktuelle Umfrage von PwC zeigt: Das größte Hindernis bei der Umsetzung der CSRD sind Verfügbarkeit und Qualität der Daten. 59 % der Unternehmen sehen darin eine große Herausforderung. Weitere Hürden für eine erfolgreiche CSRD-Compliance sind personelle Engpässe und notwendige Investitionen in Technologie. Die Ergebnisse unterstreichen, wie wichtig verlässliche Tools sind, um die Berichtspflichten effizient zu erfüllen, gerade weil die Richtlinie detaillierte und präzise Nachhaltigkeitsdaten verlangt.

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So unterstützt Sie MuchSkills

Vor diesem Hintergrund kann  MuchSkills Organisationen dabei unterstützen, die CSRD insgesamt umzusetzen, und zwar auch gezielt mit Blick auf ESRS S1, also die Angaben zur „eigenen Belegschaft“.

MuchSkills ist eine Plattform für Kompetenzmanagement und strategische Personalplanung, die die Kompetenzen Ihrer Mitarbeitenden gezielt auf die anstehende Arbeit abstimmt und so für Erfolg sorgt. Sie können damit zentrale Kennzahlen zu Ihrer Belegschaft visualisieren, verfolgen und berichten, darunter Zusammensetzung, Aus- und Weiterbildung sowie Mitarbeiterengagement. Und das alles auf einer einzigen Plattform für Kompetenz-Tracking im Compliance-Bereich.

Insgesamt kann MuchSkills Sie bei der von der CSRD vorgeschriebenen ESRS-Berichterstattung in folgenden Bereichen unterstützen:

  • Datenerhebung und Visualisierung: Unsere Plattform erfasst und visualisiert Skills und Kompetenzen Ihrer Belegschaft über alle Standorte hinweg. So können Sie systematisch über die Kompetenzen Ihrer Mitarbeitenden und deren Entwicklung im Zeitverlauf berichten.
  • Skill-Gap-Analyse: Mit einer Skill-Gap-Analyse ermitteln Sie Bereiche für Weiterqualifizierung oder Umschulung und fördern so Mitarbeiterentwicklung und Personalplanung. Außerdem erkennen Sie damit, ob Ihre Organisation über die nötigen Kompetenzen verfügt, um die CSRD-Compliance zu erreichen.
  • Verwaltung von Mitarbeiterzertifikaten: Behalten Sie die Zertifizierungen Ihrer Mitarbeitenden im Blick, versenden Sie automatische Erinnerungen zur Verlängerung und stellen Sie die Einhaltung von Branchen- und regulatorischen Standards sicher.

MuchSkills und die Offenlegungspflichten nach ESRS S1 (Eigene Belegschaft)

MuchSkills hilft Organisationen, den Compliance-Prozess zu verschlanken und zu vereinfachen, indem es relevante Daten und Erkenntnisse zur Belegschaft liefert, insbesondere für die folgenden Angaben nach ESRS S1:

S1-6: Beschreibung der wesentlichen Merkmale der Arbeitnehmer in der eigenen Belegschaft des Unternehmens

S1-7: Beschreibung der wesentlichen Merkmale der Nicht-Arbeitnehmer in der eigenen Belegschaft des Unternehmens

S1-13: Angaben zum Umfang von Schulungen und Kompetenzentwicklung für die Beschäftigten des Unternehmens

 

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Fazit: CSRD-Compliance ist eine Chance

Weitsichtige Führungskräfte erkennen: Die CSRD ist mehr als eine Compliance-Pflicht. Sie ist eine große Chance, Nachhaltigkeit ins Zentrum der Unternehmensstrategie zu rücken.

Wer die CSRD als Impuls für Veränderung begreift, kann erhebliches Wertschöpfungspotenzial erschließen. Wird Nachhaltigkeit zu einem festen Bestandteil der strategischen Planung, wandelt sich die Erhebung und Berichterstattung von Daten von einer regulatorischen Pflicht zu einem wirkungsvollen Entscheidungsinstrument. So können Führungskräfte über die reine Compliance hinausgehen und Nachhaltigkeitserkenntnisse nutzen, um Wachstum voranzutreiben, Innovation zu fördern und ein widerstandsfähiges, zukunftsfähiges Unternehmen aufzubauen.

Die Umsetzung der Anforderungen bringt jedoch Herausforderungen mit sich, vor allem bei den Daten. Benötigt werden detaillierte, organisationsweite Daten, von denen viele bisher womöglich gar nicht erhoben wurden. Das ist eine erhebliche Hürde. Oft sind vorhandene Daten über verschiedene Systeme verstreut. Umso wichtiger ist es, frühzeitig eine solide Datengrundlage zu schaffen. So sind Sie für die Compliance gerüstet und vermeiden hektische Last-Minute-Aktionen, wenn die Berichtsfristen näher rücken.

Ebenso wichtig ist es, das große Ganze nicht aus den Augen zu verlieren. Der Berichtsprozess sollte Ihre übergreifenden Nachhaltigkeitsbemühungen unterstützen, nicht in den Schatten stellen. Wenn Sie in die richtigen Ressourcen investieren, von sicheren Datensystemen bis hin zu externen Fachleuten, kann Ihre Organisation diese Herausforderungen effizient meistern. Ebenso entscheidend für den langfristigen Erfolg ist es, dem wachsenden Fachkräftemangel zu begegnen, indem Sie Ihre Belegschaft mit den nötigen Kompetenzen und dem nötigen Wissen ausstatten.

Wer auf konkrete Schritte setzt, also im gesamten Unternehmen Rückhalt sichert, messbare Ziele festlegt und sofort mit den Vorbereitungen beginnt, kann die CSRD-Compliance zu einem strategischen Vorteil machen. Mit einer soliden Datengrundlage und den richtigen Ressourcen wird die CSRD zur Chance für echten Wandel, der nicht nur die Compliance gewährleistet, sondern Ihrem Unternehmen auch langfristige Widerstandsfähigkeit und Erfolg sichert.

Hier einige der besten Tipps für eine erfolgreiche CSRD-Compliance:

  1. Rückhalt sichern: Binden Sie die gesamte Organisation ein, von der Führungsebene abwärts.
  2. Messbare Ziele setzen: Definieren Sie mithilfe von Wesentlichkeitsanalysen klare Ziele für Ihre Auswirkungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.
  3. Jetzt handeln: Beginnen Sie ohne Verzögerung damit, prüfbare Prozesse aufzubauen und Daten zu erheben.
  4. Datengrundlage stärken: Identifizieren Sie Datenquellen und legen Sie Zuständigkeiten für eine präzise und verlässliche Datenerhebung fest.
  5. In Ressourcen investieren: Holen Sie Fachleute ins Boot und setzen Sie Ressourcen dort ein, wo sie am dringendsten gebraucht werden.
  6. Das große Ganze im Blick behalten: Nutzen Sie die CSRD als Fundament für langfristige Nachhaltigkeit und nachhaltigen Unternehmenserfolg.

Mit diesen vorausschauenden Schritten erfüllen Sie nicht nur die Compliance-Anforderungen, sondern stellen Ihr Unternehmen auch für eine nachhaltige Zukunft erfolgreich auf.

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